Krypto-Steuern einfach & korrekt erklärt – mit Rechner (Schätzung)
Privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG: Einjahresfrist, ggf. 10 Jahre bei Staking/Lending, 600-€-Freigrenze. Der Rechner liefert eine überschlägige Schätzung – er ersetzt keine Steuerberatung.
Was dir die Seite bringt
Konzentrierte Informationen, praxisnah aufbereitet – plus ein Rechner für eine erste Einordnung.
Realistische Annahmen
Persönlicher Steuersatz (Einkommensteuer) statt Abgeltungsteuer, 1-/10-Jahres-Frist und 600-€-Freigrenze berücksichtigt.
Datensparsam
Die Eingaben bleiben im Browser (Client-seitig). Es werden keine Transaktionsdaten gespeichert.
Praxisorientiert
Klare Definitionen, Hinweise zu Dokumentation und typische Stolperfallen für die Steuerpraxis.
Krypto-Steuerrechner (Schätzung)
Einfacher Schnell-Check für eine Transaktion. Für die Steuererklärung ist eine vollständige Jahresübersicht erforderlich.
Vorgehen:
- Kauf-/Verkaufsbeträge und Daten eintragen.
- Staking/Lending auswählen (Einfluss auf Haltefrist).
- Persönlichen Steuersatz schätzen (progressiv).
Die 600-€-Freigrenze gilt je Kalenderjahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen. Bei Überschreiten ist der gesamte Jahresgewinn steuerpflichtig.
Grundlagen der Krypto-Steuern
Die steuerliche Behandlung von privaten Krypto-Transaktionen richtet sich in Deutschland nach § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte). Die folgenden Punkte bilden den Kern der Einordnung.
1) Spekulationsfrist (Haltefrist)
Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind nach Ablauf von mehr als 12 Monaten steuerfrei, sofern die Coins in dieser Zeit nicht für Erträge eingesetzt wurden (insb. Staking/Lending).
2) 10-Jahres-Frist bei Nutzung
Werden Coins zur Einkünfteerzielung genutzt (z. B. Staking, Lending), kann sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängern. Verkäufe innerhalb dieser Frist sind grundsätzlich steuerpflichtig.
3) 600-€-Freigrenze
Für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres gilt eine Freigrenze von 600 €. Wird sie überschritten, ist der gesamte Jahresgewinn steuerpflichtig (keine Teilfreistellung).
4) Persönlicher Steuersatz
Krypto-Gewinne unterliegen dem Einkommensteuertarif (progressiv). Die Abgeltungsteuer findet hier keine Anwendung.
5) Dokumentation
Für die Deklaration sind vollständige Transaktionsdaten erforderlich (Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge, Fees). Eine saubere Erfassung erleichtert die Feststellung der Einkünfte erheblich.
6) Verluste
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können nur mit Gewinnen derselben Einkunftsart verrechnet oder vorgetragen werden.
Häufige Fragen (FAQ)
Konzentrierte Antworten auf wiederkehrende Praxisfragen.
Gilt die Abgeltungsteuer für Kryptowährungen?▾
Nein. Krypto-Gewinne fallen als private Veräußerungsgeschäfte unter den persönlichen Einkommensteuersatz – nicht unter die Abgeltungsteuer.
Muss ich Gewinne unter 600 € angeben?▾
Solange die Summe aller privaten Veräußerungsgewinne des Jahres ≤ 600 € liegt, besteht regelmäßig keine Steuerpflicht. Bei Überschreitung ist der gesamte Jahresgewinn steuerpflichtig.
Wie werden Staking-Erträge behandelt?▾
Die Nutzung (z. B. Staking/Lending) kann die Haltefrist auf 10 Jahre verlängern. Erträge selbst können als sonstige Einkünfte zu erfassen sein. Maßgeblich ist der konkrete Einzelfall.
Wie deklariere ich Krypto in der Steuererklärung?▾
Gewinne/Verluste werden grundsätzlich in der Anlage SO erklärt. Erforderlich ist eine nachvollziehbare Aufstellung der relevanten Transaktionen.
Können Verluste mit Aktiengewinnen verrechnet werden?▾
Nein. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften sind nicht mit Einkünften aus Kapitalvermögen (z. B. Aktiengewinnen) verrechenbar.
Welche Unterlagen sollte ich aufbewahren?▾
Exportierte Transaktionslisten (CSV/PDF), Nachweise zu Ein-/Auszahlungen, Gebühren, Zeitpunkten und Kursen. Eine geordnete Ablage erleichtert spätere Prüfungen.
Rechtlicher Hinweis
Die Inhalte dieser Seite stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Alle Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Verbindlich sind ausschließlich deine persönlichen Verhältnisse und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Bei konkreten Fragen wende dich bitte an eine*n Steuerberater*in.