⚖️ Hinweis zur Schadenminderungspflicht
Die Einschaltung eines Anwalts zur kostenpflichtigen Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme mit uns wird im Sinne der Schadenminderungspflicht (§ 254 BGB) als unbegründet zurückgewiesen.
Wir bitten darum, im Falle möglicher Rechtsverstöße bereits im Vorfeld mit uns Kontakt aufzunehmen. Eine etwaige Abmahnung ohne vorherige Information sehen wir als Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht an.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), Az. VI ZR 144/11 vom 27.03.2012.
⚖️ Haftungshinweis – Haftungsausschluss
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